Partnerprogramm

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme am Dragon Sport - Partnerprogramm

1. Geltungsbereich / Definitionen

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Dragon Sport Sportartikel Vertriebs GmbH, Industriestraße 4, 46359 Heiden, Germany (im folgenden: Dragon Sport genannt) und dem Vertragspartner.

1.2. Dragon Sport erbringt seine Dienste, Leistungen und Lieferungen für Partner ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. Dragon Sport ist im Übrigen berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

1.3. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner erstreckt sich auf alle für Partner angebotenen Leistungen von Dragon Sport. Der Partner erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Dragon Sport diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner als für ihn verbindlich an.

1.4. Die von Dragon Sport zur Vertragserfüllung zu erbringenden Leistungen (z.B. Bereitstellung der Werbemittel, virtuelle Kontoführung) sind kostenlos. Für Änderungen auf den Seiten der Partner (z.B. Einbindung der Werbemittel) ist der Partner selbst verantwortlich.

1.5. Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:

Partner
Ein Partner ist eine natürliche oder juristische Person, Inhaber bzw. Betreiber digitaler Medien (Webseiten, E-Mails, SMS, MMS, o.ä.), der Dragon Sport verlinkte Werbeflächen zur Verfügung stellt.

Dragon Sport
Dragon Sport übermittelt mit seinem Partnerprogramm-Netzwerk die Werbung auf digitalen Medien von Partnern. Hierzu schließt Dragon Sport mit diesen Parteien Rahmenverträge, bietet die technische Infrastruktur und protokolliert die vermittelten Leistungen.

Vertragspartner
Vertragspartner von Dragon Sport sind die Partner.

Werbemittel
Jede Form von Werbemitteln (z.B. Banner, Texte, Flash-Animationen u.ä.), die Dragon Sport zu Werbezwecken zur Verfügung stellt.

Werbeplattform
Ein im Dragon Sport Online-System als Werbeplattform hinterlegtes digitales Medium (Werbereichweitenträger) wie bspw. eine Webseite, ein definierter Newsletter-Verteiler, eine Mobile Webseite o.ä. auf der ein Partner auf einer oder mehreren digitalen Werbeflächen Werbemittel von Dragon Sport Partnerprogrammen integriert.


2. Vertragsschluss und Teilnahme

2.1. Dragon Sport bietet auf seinem Online-Portal Werbemittel an. Der Partner kann sich für unser Partnerprogramm bewerben.

2.2. Der Vertragsschluss kommt zwischen Dragon Sport und dem Partner selbst zustande. In bestimmten Fällen kann es sein, dass Dragon Sport ergänzende Bedingungen zur Teilnahme an einem Partnerprogramm zur Verfügung stellt. Diese Bedingungen gelten dann ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner.

2.3. Partner bei Dragon Sport können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

2.4. Dragon Sport kann die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweis vom Partner verlangen.

2.5. Meldet der Mitarbeiter einer juristischen Person diese als Partner an, so bedarf es der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Gleiches gilt, wenn ein sonstiger Dritter (z.B. eine Agentur) einen Partner in dessen Auftrag anmeldet.

2.6. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Dragon Sport die Anmeldung des Partners bestätigt.

2.7. Bei der Anmeldung hat der Partner die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Partner hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbständig in das Online-System von Dragon Sport einzupflegen. Änderungen in der Vertragspartnerschaft, beispielsweise durch Umbenennung, Übernahme, Verlagerung etc. hat der Partner schriftlich gegenüber Dragon Sport anzuzeigen.

2.8. Der Partner stimmt in den Empfang von E-Mails durch Dragon Sport zu. Widerspricht der Partner dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrages.

2.9. Der Partner verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Angemeldet werden dürfen nur Werbeplattformen, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Dragon Sport ist befugt, die Werbeplattformen des Partners auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls abzuschalten. Die Untersuchung kann auch mit technischen Mitteln erfolgen.

2.10.  Der Partner gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder auf solche weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Dragon Sport schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

2.11. Dragon Sport bleibt es unbenommen, darüber hinaus auch als Partner tätig zu werden.

2.12. Dragon Sport kann mit dem Partner als Referenz werben und dazu den jeweiligen Namen und das Logo in allen Medien verwenden.


3. Verhaltenspflichten

3.1. Der Partner darf lediglich mit Werbeplattformen an dem Partnerprogramm teilnehmen, dessen Rechte er auch besitzt. Sollten angemeldete Werbeplattformen auf einen Dritten registriert sein, hat der Partner auf Anfrage einen entsprechenden Berechtigungsnachweis gegenüber Dragon Sport vorzulegen.

3.2. Für den Partner gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der Nutzung von durch Dragon Sport bereitgestellter Werbemittel und URL-Codes in E-Mails. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails begründet einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht und kann für jeden Einzelfall Abmahnungen durch den Empfänger, Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen. Dem Partner ist es daher untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) sowie die über Dragon Sport bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in solchen E-Mails zu verwenden.

3.3. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist daher nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar dem Empfang der E-Mails zugestimmt haben  („Double Opt In"-Verfahren) und die E-Mails ein rechtsgültiges Impressum aufweisen.

3.4. Auf konkrete Nachfrage seitens Dragon Sport ist der Partner verpflichtet, etwaige, beweiskräftige Double-Opt-In-Nachweise binnen 48h beizubringen. Andernfalls hat Dragon Sport ein Sonderkündigungsrecht gem. §10.7.

3.5. Die automatische Erzeugung von Views, Klicks, Leads oder Sales mittels technischer Vorrichtungen (auch Computerprogramme) sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung ist unzulässig. Solche unrechtmäßig erworbenen Vergütungsansprüche werden nachträglich durch Dragon Sport storniert.

3.6. Der Partner verpflichtet sich, ohne schriftliche Genehmigung von Dragon Sport keine Methoden zu verwenden, die Dragon Sport Provisionscookies ohne Werbemittelkontakt (View oder Click) beim Endnutzer setzen.

3.7. Der Partner verpflichtet sich, seine Webseite einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten, dass ausschließlich gültige Klicks, Leads und Sales generiert werden.

3.8. Ferner verpflichtet sich der Partner, seine Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten.

3.9. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

3.10. Bewirbt der Partner die Partnerprogramme des Dragon Sport Netzwerks nicht über eigene Reichweiten sondern unter Nutzung eines eigenen oder fremden Werbe-Netzwerks, so verpflichtet er sich, bezüglich der in dem Werbe-Netzwerk angewandten Werbemethoden, die Regeln und Vorgaben des Dragon Sport Netzwerks und der jeweiligen programmspezifischen Teilnahmebedingungen sicherzustellen. Der Partner verpflichtet sich zudem, hierzu die im Dragon Sport Netzwerk vorgesehenen, notwendigen Angaben zu machen. Bei Verstößen haftet der Partner vollumfänglich.


4. Werbemittel

4.1. Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht statthaft.
Ausnahmeregelungen können im Einzelfall schriftlich mit Dragon Sport getroffen werden. Die von Dragon Sport zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht ohne Abstimmung im Design oder im Inhalt verändert oder anderweitig bearbeitet werden. Die Platzierung sowie die Häufigkeit der Einbindung kann der Partner nach eigenem Ermessen tätigen.

4.2. Dem Partner ist es darüber hinaus nicht gestattet, geschützte Marken oder sonstige Rechte in irgendeiner Weise zu nutzen, sofern und soweit Dragon Sport dies explizit über die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Partnerprogramms ausgeschlossen hat.

4.3. Der Partner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Werbemittel nur auf der von ihm angegebenen Werbeplattform zu integrieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem hat er das Werbemittel nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Partnerprogramm zu verwenden.

4.4. Über inhaltliche oder technische Änderungen auf seinen digitalen Werbeflächen über das bei Vertragsschluss zu erwartende Maß hinaus informiert der Partner Dragon Sport. Der Partner sichert zu, dass in diesem Fall ohne vorherige Absprache keine weitere Werbung auf der Werbefläche gezeigt wird.

4.5. Der Partner verpflichtet sich, die bereitgestellten Werbemittel nicht in einem Kontext zu platzieren, der erkennbar den wirtschaftlichen Interessen von Dragon Sport entgegenwirken könnte.

4.6. Der Partner ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer zeitlichen Befristung bzw. in vergleichbaren Fällen von seinen Werbeflächen zu entfernen. Entfernt er die Werbemittel nicht oder stehen die Werbemittel nicht mehr zur Verfügung, werden sie automatisch durch Werbemittel von  Dragon Sport ersetzt.

4.7. Die durch Übersendung von Werbemitteln gewonnenen Informationen dürfen von dem Partner nur im Zusammenhang mit dem Dragon Sport Partnerprogrammen genutzt werden. Es ist ausdrücklich verboten diese Informationen an Dritte weiterzugeben bzw. für andere Zwecke zu verwenden. Für die korrekte Einbindung der Werbemittel ist der Partner verantwortlich. Für die entstandenen Nachteile, die bei fehlerhafter Einbindung entstehen, übernimmt Dragon Sport keine Haftung.


5. Vergütung

5.1. Dem Partner steht ein Vergütungsanspruch gegenüber Dragon Sport auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarungen über die Werbeprogramme zu. Der Partner verfügt bei Dragon Sport über ein virtuelles Konto (Guthabenkonto) zwecks Zwischenspeicherung und optischer Aufbereitung der Vergütungen. Vorhandene Guthaben werden nicht verzinst. Ein Vergütungsanspruch besteht nur, solange das Konto ein Guthaben führt, was durch Dragon Sport im Rahmen des technisch Möglichen kontrolliert wird. Soweit nichtausdrücklich in der Darstellung erwähnt, werden grundsätzlich Netto-Beträge angezeigt.

5.2. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Partnerprogramme werden auf der Internetseite von Dragon Sport mitgeteilt. Im Fall einer Konditionsänderung teilt Dragon Sport diese mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten dem Partner mit. Liegt ein wichtiger sachlicher Grund vor, kann diese Frist in bestimmten Einzelfällen verkürzt werden.

5.3. Dragon Sport ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen ein vom Partner beworbenes Partnerprogramm auszusetzen oder zu pausieren.

5.4. Die Vergütung kann aufgrund nachstehender Events, die auch kombiniert werden können, erfolgen. Alle Views, Klicks, Leads und Sales werden auf der Basis des Dragon Sport Transaktionssystems im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert. Leads und Sales werden entsprechend der jeweiligen Partnerprogramm-Konfiguration u.a. durch Cookie- und/oder Sessiontracking erfasst.

Pay per View: Der View wird vergütet, wenn ein Partner ein oder mehrere bereitgestellte/s Werbemittel eines Partnerprogramms auf seiner Werbeplattform platziert, verlinkt und anzeigt und hierfür im jeweiligen Vergütungsmodell des Partnerprogramms eine entsprechende Vergütung vorgesehen ist. Ein View ist dann gültig, wenn ein Nutzer die Werbeplattform eines Partner aufruft, auf der das Werbemittel sichtbar an beliebiger Stelle eingebunden ist. Views für Werbemittel, die auf Werbeplattformen generiert werden, die nicht im Dragon Sport Netzwerk registriert sind, werden als nicht gültig gewertet. Ebenfalls werden wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinanderfolgende Einblendungen ein und desselben Werbemittels für denselben Nutzer (User/IP) als nicht gültig gewertet.

Pay per Click: Bei jedem Klick auf ein bereitgestelltes Werbemittel und den daraus resultierenden Besuch auf dessen Seite wird dem Partner eine, im Vergütungsmodell des jeweiligen Partnerprogramms definierte Summe gutgeschrieben. Ein Klick ist dann gültig, wenn ein Nutzer (User/IP) freiwillig und bewusst auf ein zur Verfügung gestelltes Werbemittel auf der Werbefläche des Partner klickt. Nicht vergütet werden Clicks auf Werbemittel, die auf Werbeplattformen generiert werden, die nicht im Dragon Sport Netzwerk registriert sind sowie wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinanderfolgende Werbemittelklicks auf das gleiche Werbemittel durch denselben Nutzer (User/IP) bzw. Klicks, die durch vergleichbare Verfahren erzeugt werden. Werbemittelklicks die mit einem Aktionszwang verbunden sind (forced clicks) sind ohne ausdrückliche Genehmigung unzulässig und nicht gültig.

Pay per Lead: Ein Lead ist eine im Vergütungsmodell des jeweiligen Partnerprogramm definierte Nutzeraktion (Bsp.: Newsletter-Anmeldung, Registrierung, Kontakt-Aufnahme). Ein Lead wird vergütet, wenn ein Nutzer nach einem Werbemittelklick auf dem beworbenen digitalen Medium die am Partnerprogramm definierte Nutzeraktion vollständig und dauerhaft (z.B. kein sofortiger Widerruf der Newsletterbestellung) ausführt.

Pay per Sale: Ein Sale ist der Abschluss eines Vertrages durch einen Nutzer des vom Partner angebotenen Mediums über die Inanspruchnahme entgeldpflichtiger Waren oder entgeldpflichtiger Dienstleistungen. Ein Sale ist gültig, wenn ein Nutzer nach einem Werbemittelklick auf dem beworbenen digitalen Medium einen Vertrag über eine entgeldpflichtige Leistung wirksam schließt und eine entsprechende Vergütung im Vergütungsmodell des jeweiligen Partnerprogramms vorgesehen ist.

5.5. Der Anspruch der Partners gegenüber Dragon Sport auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

    Es ist zu einem erfolgreichen Event (View, Click, Lead, Sale) aufgrund der von dem Partner Dragon Sport überlassenen Werbefläche gekommen.
    Im Rahmen des jeweiligen Partnerprogramms ist für diesen Event eine Provisionsgewährung vorgesehen.
    Der Event ist von Dragon Sport erfolgreich protokolliert worden.
    Es liegt seitens des Partners kein Betrug oder Verstoß gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner vor.
    Im Fall des Event-Typs „Sale": Der Nutzer nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die gesetzliche gewährte Widerrufsfrist ist abgelaufen.
    Die Event-Provision im Dragon Sport System bestätigt und damit endgültig anerkannt ist.

5.6. Dragon Sport ist nicht verpflichtet, Events, die über Zwang oder Täuschung getätigt wurden, sowie automatisch oder aufgrund anderweitiger Manipulationen erzeugte Events (z.B. Klickgeneratoren), zu vergüten. In diesen Fällen ist Dragon Sport berechtigt, das Guthabenkonto des Partners zu sperren und im Umfang des bereits unrechtmäßig erworbenen und nachgewiesenen Betrags zu belasten und diesen Betrag dem Advertiser wieder gutzuschreiben.

5.7. Dragon Sport sichert dem Partner die Vollständigkeit der in den Konten erfassten Erfolge nur im Rahmen der allgemeinen technischen Möglichkeiten einer solchen Erfassung nach Maßgabe des angewandten Erfassungssystems (Tracking-System) zu. Sollte die technische Erfassung nicht möglich sein, z.B. bei Ablehnung von Cookies durch den Nutzer des Partner-Mediums, entsteht ein Vergütungsanspruch nur bei anderweitigem geeigneten Nachweis durch den Partner und Akzeptanz des Nachweises.

5.8. Dragon Sport ist es vorbehalten, einzelnen Partnern die Teilnahme an einem Partner-werben-Partner-Programm anzubieten. Der werbende Partner erhält bei diesem Partner-werben-Partner-Programm für geworbene Partner einen Anteil der durch die geworbenen Partner generierten Dragon Sport Erträge auf sein virtuelles Konto gutgeschrieben. Sollte keine anderweitige Vereinbarung getroffen werden, steht dem werbenden Partner ein Anteil von 1% Prozent an den Erträgen von Dragon Sport bezogen auf den geworbenen Partner zu. Höhere Provisionsansprüche sind zu verhandeln. Der Provisionsanspruch auf die Erträge geworbener Partners erlischt zu dem Zeitpunkt, zu dem der werbende Partner seinen Partner-Zugang bei Dragon Sport auflöst bzw. löscht oder dieser aufgrund von Verstößen gegen geltendes Recht durch Dragon Sport gesperrt oder gekündigt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob sich der werbende Partner zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Partner-Zugang bei Dragon Sport einrichtet.

5.9. Dragon Sport erstellt für den Partner auf Wunsch eine Aufstellung sobald der Vergütungsbetrag 10,- Euro überschreitet und versendet diese per E-Mail.

5.10. Die Gutschrifterstellung an den Partner durch Dragon Sport erfolgt ausschließlich im PDF-Format auf elektronischem Weg per E-Mail. Zudem werden die Belege zum Download im Kunden-Loginbereich von Dragon Sport (dragonsport.de) bereitgestellt. Der Partner kann jederzeit seine Transaktionen im Partner-Loginbereich von Dragon Sport (teamangebote.de) sehen. Auf eine postalische Zusendung der Gutschriften verzichtet der Partner ausdrücklich.

5.11. Die Provision kann gegen Produkte aus diesem Shop (teamangebote.de) oder gegen Produkte aus dem Dragon Sport Online-Shop unter dragonsport.de eingelöst werden. Der virtuelle Kontostand bei Dragon Sport wird entsprechend reduziert. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des virtuellen Kontos. Schwebende (unbestätigte) Provisionen werden nicht berücksichtigt.

5.12. Umsatzsteuer wird an den Partner erst berücksichtigt bzw. evtl. ausgezahlt, wenn er einen geeigneten Nachweis über seine Vorsteuerabzugsberechtigung vorgelegt hat. Dieser ist jährlich zu erneuern. Erneuert der Partner diesen Nachweis nicht, erfolgt evtl. eine weitere Zahlung ohne Umsatzsteuer. Eine nachträgliche Änderung ist möglich, es fallen jedoch hierfür entsprechende Bearbeitungsgebühren an.

5.13. Guthaben auf Partner-Konten werden nicht verzinst. Ein Guthaben des Partner verfällt in der nach § 195 BGB bestimmten Frist, wenn das Partnerkonto inaktiv ist oder eine Vergütung nicht ausführbar ist.


6. Haftung des Partners

Der Partner stellt Dragon Sport von sämtlichen Schadenersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die Dragon Sport durch ein pflicht- oder vertragswidriges Handeln des Partner entstehen.


7. Haftung von Dragon Sport

7.1. Dragon Sport wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit Dragon Sport verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich Dragon Sport im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen Dragon Sport seitens des Partners besteht hieraus nicht.

7.2. Dragon Sport haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Dragon Sport liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). Dragon Sport haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Partner, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen. Eine technische Sicherung der Daten durch Dragon Sport erfolgt i.d.R. wöchentlich.

7.3. Dragon Sport garantiert keine Umsatzerfolge.

7.4. Für Schäden, die aus der Verletzung der Datenaktualisierungspflicht (vgl. § 2.7) entstehen, haftet Dragon Sport nicht. Entsteht daraus bei Dragon Sport ein Schaden, muss dieser vom Partner in vollem Umfang ersetzt werden.

7.5. Dragon Sport haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, der Qualität der Waren und Dienstleistungen sowie dafür, dass diese Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Software oder Hardware der Parteien sowie der Verfügbarkeit bzw. Funktionsweise des Internets entstehen, übernimmt Dragon Sport keinerlei Gewährleistung.

7.6. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Dragon Sport lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Dragon Sport, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.7. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Dragon Sport, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt, höchstens jedoch auf die durchschnittliche erfolgsabhängige Vergütung eines halben Jahres der Vertragspartei. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere den entgangenen Gewinn.

7.8. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7.9. Sollte dem Partner durch ein Fehlverhalten von Dragon Sport ein Schaden entstehen, so ist der Partner berechtigt und gehalten, alle hieraus resultierenden Ansprüche, namentlich insbesondere Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


8. Datenschutz

8.1. Dragon Sport ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Partners zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

8.2. Dragon Sport ist ebenfalls berechtigt, die durch den Partner im Dragon Sport Online-System hinterlegten Daten an externe Dienstleister zu Zwecken der Adress- und Datenvalidierung sowie Bonitätsprüfung weiter zu geben. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten.

8.3. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung, z.B. für Zwecke der Werbung oder Marktforschung, erfolgt nicht. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Vertragspartners gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen dauerhaft gelöscht. Die Daten stehen dann einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung.

8.4. Wünscht der Partner eine vollständige Löschung seiner Daten, so wendet er sich hierfür an den auf der Internetseite angegebenen Support von Dragon Sport.

8.5. Dragon Sport ist berechtigt, alle notwendigen technischen Maßnahmen zu ergreifen und einzusetzen, um die Aufrechterhaltung des Netzwerks zu gewährleisten und etwaigen Missbrauch festzustellen. § 110 TKG gilt hierfür sinngemäß.


9. Änderung

9.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Sie werden per E-Mail und über das Online-System zugänglich gemacht.

9.2. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner als angenommen.

9.3. Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt i.S.d. des §10.1.


10. Kündigung

10.1. Der Vertrag kann jederzeit durch jeden Vertragspartner gekündigt werden.

10.2.  Die Kündigung durch einen Partner kann nur in Papierform (Originalschreiben oder per Fax) erfolgen, eine Kündigung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Kündigung durch Dragon Sport bedarf keiner Schriftform und kann insbesondere auch per E-Mail erfolgen.

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch §10.1. unberührt.

10.4. Im Fall der Kündigung muss der Partner innerhalb von 48 Stunden alle Werbemittel entfernen. Dies entbindet den Partner nicht von seiner Pflicht, ungültige bzw. nicht mehr funktionale Werbemittel-Codes unverzüglich aus seinen Werbeplattformen zu entfernen.

10.5. Ein etwaiges Restguthaben wird dem Partner nach Abzug aller angefallenen Kosten vergütet.

10.6. Dragon Sport steht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu.

10.7. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Partner nicht die Regelungen von
    §3 ff.: Verhaltenspflichten
    §4 ff.: Werbemittel
einhält.

10.8. Es ist unerheblich, ob die Nichteinhaltung durch den Partner selbst oder durch einen vom Partner beauftragten Dritten erfolgt.

10.9. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.


11. Vertragsstrafe

11.1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen von
    §3 ff.: Verhaltenspflichten
    §4 ff.: Werbemittel
vereinbaren Dragon Sport und der Partner eine Vertragsstrafe von 5.001,- EUR pro Fall.

11.2. Es ist unerheblich, ob die Zuwiderhandlung durch den Partner selbst oder durch einen vom Partner beauftragten Dritten erfolgt.


12 . Publizität

Der Partner erklärt sich mit einer Veröffentlichung entsprechender Tatsachen in Form von Pressemeldungen oder Corporate News einverstanden.


13.  Sonstiges

13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Sofern der Partner Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus unserem Vertrag ergebenden Streitigkeiten 46325 Borken / Westfalen.

13.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Dragon Sport ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

13.4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Angestellte von Dragon Sport sind nicht berechtigt, mündliche Änderungen oder Ergänzungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

13.5.  Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien gilt die deutschsprachige Vertragsversion als maßgeblich.


14.  Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtsprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
 

Heiden, November 2017